Das Grillen auf dem Balkon ist nicht pauschal verboten. Grundsätzlich ist das Grillen am Balkon gemäß des Deutschen Mieterbunds (DMB) erlaubt. Allerdings gibt es auch kein generelles “Recht zu grillen”. Da es keine bundeseinheitlichen Gesetze zum Grillen auf dem Balkon gibt, gelten die örtlichen Regelungen. Darüber hinaus sind die Hausordnung und der Mietvertrag maßgebend. Der Mietvertrag darf bspw. ausschließlich das Grillen mit Holzkohlegrill verbieten, um starker Rauchentwicklung vorzubeugen.
Diese Regelung gilt übrigens auch für Terrasse und Garten . Nicht nur Mieter, sondern auch als Haus- oder Wohnungseigentümer sollten Du Dich vorher informieren. Denn auch hier kann es eine Hausordnung geben, welche das Grillen mit flüssigem (Gas) oder festem Brennstoff (Grillkohle und Grillbriketts) untersagt.
In jedem Fall sollten Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Halte Dich an die Ruhezeiten, denn meistens wird nicht wegen des Grillens, sondern wegen Ruhestörung eine Beschwerde eingereicht oder sogar die Polizei gerufen. Es ist auch höflich, wenn Du Deine Nachbarn im Vorfeld über den anstehenden Grillabend informierst. Das gilt natürlich für jede Party.
Zu häufiges Grillen kann ebenfalls für schlechte Stimmung der Nachbarn sorgen.